RS Vwgh 1973/2/28 1268/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1973
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1859 §23 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1215/67 E 2. Mai 1968 VwSlg 7344 A/1968 RS 1

Stammrechtssatz

Es ist keine Rechtswidrigkeit darin zu erblicken, wenn die Behörde im Zusammenhang mit der Ermessensübung bei der Auswahl von Bewerbern um eine Taxikonzession (bei einer den voraussichtlichen Bedarf übersteigenden Anzahl von Bewerbern) auf Momente (Beanstandungen wegen begangener Verkehrsdelikte) Bedacht nimmt, die auch bei der Prüfung der Frage der Verläßlichkeit des Bewerbers eine Rolle spielen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001268.X02

Im RIS seit

10.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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