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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1215/67 E 2. Mai 1968 VwSlg 7344 A/1968 RS 1Stammrechtssatz
Es ist keine Rechtswidrigkeit darin zu erblicken, wenn die Behörde im Zusammenhang mit der Ermessensübung bei der Auswahl von Bewerbern um eine Taxikonzession (bei einer den voraussichtlichen Bedarf übersteigenden Anzahl von Bewerbern) auf Momente (Beanstandungen wegen begangener Verkehrsdelikte) Bedacht nimmt, die auch bei der Prüfung der Frage der Verläßlichkeit des Bewerbers eine Rolle spielen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001268.X02Im RIS seit
10.10.2002