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Baurecht - StmkNorm
MRKRechtssatz
Ebenso wenig wie im Vollstreckungsverfahren die Frage der Rechtmäßigkeit des zu vollstreckenden Titelbescheides aufgerollt werden kann (Hinweis auf E vom 2.5.1956, Zl. 1273/54, VwSlg. 4057 A/1956), kann auch nicht die Vollstreckung mit der Behauptung bekämpft werden, die zu vollstreckende Verpflichtung widerspreche den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten zum Schutze des Eigentums und der Menschenrechtskonvention.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001538.X01Im RIS seit
19.04.2021Zuletzt aktualisiert am
19.04.2021