RS Vwgh 2006/12/18 2006/09/0122

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Veröffentlicht am 18.12.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
VStG §51 Abs1;
VStG §51c;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2006/09/0123 2006/09/0124

Rechtssatz

Betreffend die funktionelle Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates (Besetzung des Unabhängigen Verwaltungssenates durch Einzelmitglied bzw. Kammer) muss vom Inhalt des erstinstanzlichen Bescheidspruches ausgegangen werden, selbst wenn die Bemessung der Strafen rechtswidrigerweise erfolgte (Hinweis E 21.3. 1995, Zl. 94/09/0339, mwN), zumal die Lösung der Zuständigkeitsfrage vor der inhaltlichen Beurteilung des angefochtenen Straferkenntnisses zu erfolgen hat.

Schlagworte

Behördenorganisation sachliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006090122.X02

Im RIS seit

31.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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