Index
50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1471/72 E 14. März 1973 RS 1Stammrechtssatz
Von einer vollen Befriedigung des Bedarfes nach Leistungen des Mietwagengewerbes kann nur dann die Rede sein, wenn die bestehenden Unternehmen in einem solchen Maße die Bereitschaft zeigen, im Rahmen des ihnen Zumutbaren den Wünschen der Interessenten angepaßte Leistungen zu erbringen, sodaß von der Möglichkeit gesprochen werden kann, die wann u. wo immer auftretende Nachfrage, von den besonderen Fällen eines sogenannten Spitzenbedarfes abgesehen, klaglos zu befriedigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001883.X01Im RIS seit
31.10.2002