RS Vwgh 1973/3/14 1883/72

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Veröffentlicht am 14.03.1973
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1471/72 E 14. März 1973 RS 1

Stammrechtssatz

Von einer vollen Befriedigung des Bedarfes nach Leistungen des Mietwagengewerbes kann nur dann die Rede sein, wenn die bestehenden Unternehmen in einem solchen Maße die Bereitschaft zeigen, im Rahmen des ihnen Zumutbaren den Wünschen der Interessenten angepaßte Leistungen zu erbringen, sodaß von der Möglichkeit gesprochen werden kann, die wann u. wo immer auftretende Nachfrage, von den besonderen Fällen eines sogenannten Spitzenbedarfes abgesehen, klaglos zu befriedigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001883.X01

Im RIS seit

31.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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