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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Die Kenntnis der Stehtage allein genügt nicht, um über das Verhältnis von Angebot und Nachfrage eine verläßliche Aussage zu machen. Es ist dann erforderlich, auf der Seite des Angebotes die Ursache der Stehtage zu kennen und auf der Seite der Nachfrage zu wissen, in welchem Umfang den Wünschen der Interessenten nach Mietwagen entsprochen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001471.X02Im RIS seit
16.10.2002