RS Vwgh 1973/3/14 1471/72

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Veröffentlicht am 14.03.1973
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Kenntnis der Stehtage allein genügt nicht, um über das Verhältnis von Angebot und Nachfrage eine verläßliche Aussage zu machen. Es ist dann erforderlich, auf der Seite des Angebotes die Ursache der Stehtage zu kennen und auf der Seite der Nachfrage zu wissen, in welchem Umfang den Wünschen der Interessenten nach Mietwagen entsprochen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001471.X02

Im RIS seit

16.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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