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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KFG 1967 §48;Rechtssatz
Für die Feststellung der Identität eines KFZ ist regelmäßig die einwandfreie Ablesung des Kennzeichens wesentlich, während die Angaben über Merkmale des KFZ, insbesondere dessen Marke und Type, als Beweismittel zurücktreten, zumal dem Sicherheitsorgan nicht unter allen Umständen zugemutet werden kann, nicht nur die Ablesung des Kennzeichens, sondern auch die sonstigen Merkmale eines fahrenden KFZ genau zu bezeichnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972000082.X01Im RIS seit
09.10.2002