RS Vwgh 1973/3/19 1253/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1973
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67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0366/68 E 28. November 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Prüfung nach § 8 KOVG 1957 ist auch dann erforderlich, wenn die maßgeblichen Berufsanforderungen als überdurchschnittlich gewertet werden müssen oder wenn gewisse Eigenschaften und Leiden berufsausschließend sind (Hinweis E 30.1.1961 1078/59 und E 23.2.1961, 2197/59).Eine Prüfung nach Paragraph 8, KOVG 1957 ist auch dann erforderlich, wenn die maßgeblichen Berufsanforderungen als überdurchschnittlich gewertet werden müssen oder wenn gewisse Eigenschaften und Leiden berufsausschließend sind (Hinweis E 30.1.1961 1078/59 und E 23.2.1961, 2197/59).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001253.X01

Im RIS seit

10.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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