Index
50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0495/67 E 24. Jänner 1968 RS 1Stammrechtssatz
Ausführungen dahingehend dass eine im Zusammenhang mit der Bedarfsprüfung nach einer Taxikonzession in Wien (Ermessensentscheidung); ungünstigste Reihung von Bewerbern, die bereits eine Taxikonzession haben gerechtfertigt ist und die Rentabilität des nur mit einem Fahrzeug betriebenen Taxigewerbes für die Bedarfsfrage ohne Bedeutung ist (Hinweis E 5.7.1966, 1519/64).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972000486.X05Im RIS seit
18.10.2002