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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0913/64 E 22. Juni 1965 RS 1Stammrechtssatz
Ein Fragerecht der Parteien an den Sachverständigen ist in den Verwaltungsverfahrensgesetzen nicht vorgesehen.
Schlagworte
Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2 Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Parteiengehör Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Gegenüberstellung Fragerecht Parteiengehör SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972000191.X01Im RIS seit
24.09.2002Zuletzt aktualisiert am
19.05.2010