RS Vwgh 1973/4/9 1207/72

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Veröffentlicht am 09.04.1973
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §13 Abs1;
  1. KOVG 1957 § 13 heute
  2. KOVG 1957 § 13 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2001
  3. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.01.1992 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 687/1991
  4. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.06.1984 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 212/1984

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, daß zu prüfen ist, welcher Pachtzins bei einer Verpachtung der Grundstücke an mit dem Anspruchsberechtigten nicht verwandten Personen unter den gegebenen Verhältnissen erzielbar ist, d. h. auch bei wahlweisen Verzicht des anspruchsberechtigten Versorgungswerbers kann die Behörde bei der Einkommensermittlung entsprechenden Grundsatz der ordentlichen Bewirtschaftung von Einkommensquellen von jenem Betrag ausgehen, der unter den gegebenen Verhältnissen erzielbar wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001207.X04

Im RIS seit

08.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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