RS Vwgh 1973/4/12 0807/72

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Veröffentlicht am 12.04.1973
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §21 Abs1;
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;
GrEStG 1955 §4 Abs2;

Beachte

y13101;

Rechtssatz

Der Erwerb eines Gebäudes durch Ehegatten unter gleichzeitiger Begründung des Wohnungseigentums an zwei zunächst getrennten Wohnungen bleibt nicht von der Grunderwerbsteuer gemäß § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG befreit, wenn sich in dem erworbenen Gebäude in rechtlicher Hinsicht zwar zwei Eigentumswohnungen befinden, in Wahrheit aber die Wohnungen nach dem Erwerb tatsächlich durch einen Mauerdurchbruch vereinigt wurden.Der Erwerb eines Gebäudes durch Ehegatten unter gleichzeitiger Begründung des Wohnungseigentums an zwei zunächst getrennten Wohnungen bleibt nicht von der Grunderwerbsteuer gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, Litera b, GrEStG befreit, wenn sich in dem erworbenen Gebäude in rechtlicher Hinsicht zwar zwei Eigentumswohnungen befinden, in Wahrheit aber die Wohnungen nach dem Erwerb tatsächlich durch einen Mauerdurchbruch vereinigt wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972000807.X01

Im RIS seit

12.04.1973
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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