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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y13101;Rechtssatz
Der Erwerb eines Gebäudes durch Ehegatten unter gleichzeitiger Begründung des Wohnungseigentums an zwei zunächst getrennten Wohnungen bleibt nicht von der Grunderwerbsteuer gemäß § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG befreit, wenn sich in dem erworbenen Gebäude in rechtlicher Hinsicht zwar zwei Eigentumswohnungen befinden, in Wahrheit aber die Wohnungen nach dem Erwerb tatsächlich durch einen Mauerdurchbruch vereinigt wurden.Der Erwerb eines Gebäudes durch Ehegatten unter gleichzeitiger Begründung des Wohnungseigentums an zwei zunächst getrennten Wohnungen bleibt nicht von der Grunderwerbsteuer gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, Litera b, GrEStG befreit, wenn sich in dem erworbenen Gebäude in rechtlicher Hinsicht zwar zwei Eigentumswohnungen befinden, in Wahrheit aber die Wohnungen nach dem Erwerb tatsächlich durch einen Mauerdurchbruch vereinigt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972000807.X01Im RIS seit
12.04.1973