RS Vwgh 1973/4/25 2014/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1973
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

y29913;

Rechtssatz

Von der Strafe des Verfalles kann (können) rechtens nur jener Gegenstand (jene Gegenstände) umfasst sein, mit dessen (deren) Hilfe der zur Last gelegte Straftatbestand verwirklicht wurde (Hinweis E 21.4.1971, 1139/70).

*

E 25.4.1973, 2014/71 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1971002014.X01

Im RIS seit

25.04.1973
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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