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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KFG 1967 §66 Abs1 lita;Rechtssatz
Ausführungen dahingehend das bei Vorliegen besonderer Rücksichtslosigkeit es entbehrlich erscheint, ein charakterologisches Gutachten über die Sinnesart des Kfz-Lenker im Sinne des § 66 Abs 1 lit a KFG einzuholen (Hier: 22-stündige fast ununterbrochen dauernde Fahrt, verbotswidriger Benutzung der Autobahn, mangelhafte Betriebsbremse, sowie eine chemischexplosive Ladung).Ausführungen dahingehend das bei Vorliegen besonderer Rücksichtslosigkeit es entbehrlich erscheint, ein charakterologisches Gutachten über die Sinnesart des Kfz-Lenker im Sinne des Paragraph 66, Absatz eins, Litera a, KFG einzuholen (Hier: 22-stündige fast ununterbrochen dauernde Fahrt, verbotswidriger Benutzung der Autobahn, mangelhafte Betriebsbremse, sowie eine chemischexplosive Ladung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000075.X03Im RIS seit
11.07.2001