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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KFG 1967 §66 Abs2 lite;Beachte
Siehe jedoch: 1481/79 E VS 18. Jänner 1980 VwSlg 10014 A/1980 RS 2;Rechtssatz
Die bestimmte Tatsache des § 66 Abs 2 lit e KFG ist wie die anderen im Abs 2 leg cit angegebenen nur beispielsweise angeführt, d. h. daß die genannten Tatbestände nur den Maßstab angeben bzw. die Grenzen abstecken, innerhalb derer der Gesetzgeber die Verkehrszuverlässigkeit einer Person in Frage gestellt wissen will. (Hinweis auf E vom 30.6.1970, Zl. 1522/69)Die bestimmte Tatsache des Paragraph 66, Absatz 2, Litera e, KFG ist wie die anderen im Absatz 2, leg cit angegebenen nur beispielsweise angeführt, d. h. daß die genannten Tatbestände nur den Maßstab angeben bzw. die Grenzen abstecken, innerhalb derer der Gesetzgeber die Verkehrszuverlässigkeit einer Person in Frage gestellt wissen will. (Hinweis auf E vom 30.6.1970, Zl. 1522/69)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001345.X03Im RIS seit
14.10.2002