RS Vwgh 1973/5/15 1623/72

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Veröffentlicht am 15.05.1973
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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine nachträglich eingetretene Verschlechterung des Bauzustandes steht der Vollstreckung eines Instandsetzungsauftrages nur dann entgegen, wenn die Instandsetzung technisch unmöglich ist (siehe E eines verstärkten Senates vom 4.5.1970, 1378/68, VwSlg. 7789 A/1970); die nachträglich eingetretene wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Instandsetzung oder wirtschaftliche Abbruchreife hindert die Vollstreckung im Wege der Ersatzvornahme und die Erlassung eines Kostenvorauszahlungsauftrages ebenso wenig wie die (anhängige oder auch bereits erfolgte) Kündigung der Mieter.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001623.X05

Im RIS seit

22.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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