Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG;Rechtssatz
Die Anwendung des AVG 1950 ist grundsätzlich auch im Verfahren der Gemeindeaufsichtsbehörde in dem Umfang geboten, als sich nicht aus den Vorschriften über die Gemeindeaufsicht anderes ergibt.
Schlagworte
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Vorstellung Diverses Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im VorstellungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000415.X01Im RIS seit
24.10.2002