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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GEG §9 Abs1 impl;Beachte
y20615Rechtssatz
Einer Beschwerde gegen einen Bescheid, womit das Ansuchen um Stundung einer Gebühr abgewiesen wurde, kann keine aufschiebende Wirkung zuerkannt werden.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Finanzrecht Nichtvollstreckbare BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000588.X01Im RIS seit
17.05.1973