Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2 impl;Rechtssatz
Eine medizinisch-fachliche Beurteilung, ist dann keine unzureichende Grundlage für eine behördliche Entscheidung, wenn die Behörde nicht vorher alle Beweismittel über die Krankheitsvorgeschichte in das Ermittlungsverfahren (insbesondere an die Zuleitung an den ärztlichen Sachverständigen) einbezogen hat.
Schlagworte
Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen in Abgrenzung von den Aufgaben der Behörde Erfordernis des Sachverständigenbeweises Verfahren nach KOVG §4 Abs1 und §34)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1971002032.X02Im RIS seit
11.09.2002