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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §90 Abs1;Rechtssatz
Es gibt keine Bestimmung, wonach als Sachverständiger ein Angehöriger des Berufsstandes, dem der Bfr angehört, zur Feststellung des Grades der mdE herangezogen werden muß.
Schlagworte
Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter Sachverständiger und Durchführung bestimmter UntersuchungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972002005.X04Im RIS seit
11.11.2002