RS Vwgh 1973/5/21 0044/73

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Veröffentlicht am 21.05.1973
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67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §8a;
  1. KOVG 1957 § 8a heute
  2. KOVG 1957 § 8a gültig ab 01.05.1965 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 83/1965

Rechtssatz

Die Neubemessung einer Beschädigtenrente setzt eine Änderung in den für die seinerzeitigen Rentenzuerkennung maßgebenden Verhältnissen in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1973000044.X01

Im RIS seit

15.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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