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StVONorm
StVO 1960 §38 Abs2Rechtssatz
Ein objektiv nicht erlaubtes Weiterfahren im Sinne des § 38 Abs 2 zweiter Satz kann weder durch eine angebliche oder tatsächliche Sichtbehinderung des Lenkers entschuldigt werden.Ein objektiv nicht erlaubtes Weiterfahren im Sinne des Paragraph 38, Absatz 2, zweiter Satz kann weder durch eine angebliche oder tatsächliche Sichtbehinderung des Lenkers entschuldigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001987.X03Im RIS seit
08.11.2002Zuletzt aktualisiert am
30.06.2025