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StVONorm
StVO 1960 §38 Abs1Rechtssatz
Ein Anhalten nach § 38 Abs 1 StVO ist dann nicht "möglich" im Sinne des Abs 2 dieser Gesetzesstelle, wenn es nur durch Einleitung einer verkehrsgefährdenden Notbremsung herbeigeführt werden könnte.Ein Anhalten nach Paragraph 38, Absatz eins, StVO ist dann nicht "möglich" im Sinne des Absatz 2, dieser Gesetzesstelle, wenn es nur durch Einleitung einer verkehrsgefährdenden Notbremsung herbeigeführt werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001987.X01Im RIS seit
08.11.2002Zuletzt aktualisiert am
30.06.2025