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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1660/64 B 10. November 1964 RS 2Stammrechtssatz
Ist ein entgegen der Vorschrift des § 24 Abs 2 VwGG 1952 nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehener Wiedereinsetzungsantrag wegen Fehlens der Voraussetzungen für seine Zulässigkeit zurückzuweisen, dann erübrigt sich ein Auftrag zur Behebung des angeführten Formgebrechens (Hinweis auf B vom 26. Juni 1952, Zl. 0206/52, VwSlg. 2592 A/1952)Ist ein entgegen der Vorschrift des Paragraph 24, Absatz 2, VwGG 1952 nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehener Wiedereinsetzungsantrag wegen Fehlens der Voraussetzungen für seine Zulässigkeit zurückzuweisen, dann erübrigt sich ein Auftrag zur Behebung des angeführten Formgebrechens (Hinweis auf B vom 26. Juni 1952, Zl. 0206/52, VwSlg. 2592 A/1952)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000689.X02Im RIS seit
20.03.2007