RS Vwgh 1973/6/7 0353/73

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Veröffentlicht am 07.06.1973
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §236 Abs1 impl;
LAO Wr 1962 §18;
LAO Wr 1962 §182 Abs1;

Rechtssatz

Im Rahmen einer Ermessensentscheidung über das Ausmaß der Abgabennachsicht in Fällen der Unbilligkeit ist nach dem Maßstab rechtlich denkender Menschen vorzugehen; es ist daher auch in Betracht zu ziehen, inwieweit der Steuerberechtigte über den durch das Fehlverhalten des Abgabepflichtigen bewirkten Mehraufwand der Abgabenbehörde hinaus durch das Zufließen von in Wahrheit nicht geschuldeten Steuereingängen bereichert wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1973000353.X02

Im RIS seit

07.06.1973

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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