RS Vwgh 1973/6/14 2344/71

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Veröffentlicht am 14.06.1973
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/02 Kraftfahrgesetz

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Besprechung in: JBl 1974, S 51;

Rechtssatz

Die Verletzung von Vorrangvorschriften stellt zwar einen schwerwiegenden Verstoß gegen straßenpolizeiliche Vorschriften dar, doch rechtfertigt dieser Verstoß für sich allein noch keine Maßnahme gemäß § 74 KFG 1967Die Verletzung von Vorrangvorschriften stellt zwar einen schwerwiegenden Verstoß gegen straßenpolizeiliche Vorschriften dar, doch rechtfertigt dieser Verstoß für sich allein noch keine Maßnahme gemäß Paragraph 74, KFG 1967

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1971002344.X04

Im RIS seit

24.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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