Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §74;Beachte
Besprechung in: JBl 1974, S 51;Rechtssatz
Die Verletzung von Vorrangvorschriften stellt zwar einen schwerwiegenden Verstoß gegen straßenpolizeiliche Vorschriften dar, doch rechtfertigt dieser Verstoß für sich allein noch keine Maßnahme gemäß § 74 KFG 1967Die Verletzung von Vorrangvorschriften stellt zwar einen schwerwiegenden Verstoß gegen straßenpolizeiliche Vorschriften dar, doch rechtfertigt dieser Verstoß für sich allein noch keine Maßnahme gemäß Paragraph 74, KFG 1967
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1971002344.X04Im RIS seit
24.09.2002