RS Vwgh 1973/6/14 1557/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.1973
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Dem Beschuldigten steht ein Recht auf Durchführung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsstrafverfahren zu, in dem jenen Beweisanträgen stattgegeben werden muß, die der Klärung des Sachverhaltes dienen oder dienen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001557.X02

Im RIS seit

21.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten