RS Vwgh 1973/6/26 0039/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1973
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1529/48 E 11. Juli 1949 VwSlg 944 A/1949 RS 2

Stammrechtssatz

Die Irreführungsabsicht setzt voraus, daß die Partei wider besseres Wissen gehandelt hat und dies deshalb, um einen sonst vieleicht nicht erreichbaren Vorteil zu erlangen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1971000039.X04

Im RIS seit

26.06.1973
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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