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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1529/48 E 11. Juli 1949 VwSlg 944 A/1949 RS 2Stammrechtssatz
Die Irreführungsabsicht setzt voraus, daß die Partei wider besseres Wissen gehandelt hat und dies deshalb, um einen sonst vieleicht nicht erreichbaren Vorteil zu erlangen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1971000039.X04Im RIS seit
26.06.1973