RS Vwgh 1973/7/5 0650/72

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Veröffentlicht am 05.07.1973
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Rechtssatz

Bei Werklieferungen liegt die Lieferung in der Verschaffung der Vergnügungsmacht am fertigen Werk. Das Umsatzsteuerrecht wird nämlich von dem Grundsatz der Unteilbarkeit der Leistung beherrscht und es muß daher an dem durch die wirtschaftliche Betrachtungsweise gerechtfertigten Standpunkte festgehalten werden, daß ein wirtschaftlich einheitlicher Vorgang auch umsatzsteuerrechtlich ein unteilbares Ganzes bildet und daher eine wirtschaftlich einheitliche Werklieferung nicht in eine Warenlieferung einerseits und in eine Bearbeitungsleistung oder Verarbeitungsleistung andererseits aufgespaltet werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972000650.X02

Im RIS seit

05.07.1973

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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