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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §160 Abs1;Beachte
Besprechung in: Österreichische Notariatszeitung 02/2004, S. 33 bis 39;Rechtssatz
Stellt die Abgabenbehörde zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus (Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind nicht als Bescheide anzusehen), so ist sie dennoch berechtigt, nachträglich Grunderwerbsteuer vorzuschreiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001151.X02Im RIS seit
06.09.1973Zuletzt aktualisiert am
17.09.2013