RS Vwgh 1973/9/6 0084/72

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Veröffentlicht am 06.09.1973
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Damit ein Verhalten als strafbarer Versuch eines Deliktes angesehen werden kann, muß es zur Durchführung der Straftat hinleiten, also eine Ausführungshandlung sein, die den Anfang des Deliktes bildet (Hinweis Hellbling, Kommentar zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, II S 101).Damit ein Verhalten als strafbarer Versuch eines Deliktes angesehen werden kann, muß es zur Durchführung der Straftat hinleiten, also eine Ausführungshandlung sein, die den Anfang des Deliktes bildet (Hinweis Hellbling, Kommentar zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, römisch zwei S 101).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972000084.X02

Im RIS seit

06.09.1973

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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