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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Die Bewerbung um einen Dienstposten kann nicht als Antrag im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechtes angesehen werden, dadurch wird auch keine Parteistellung im Ernennungsverfahren erworben (Hinweis E 29.6.1966, 927/66).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter WeisungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973001204.X01Im RIS seit
12.12.2002Zuletzt aktualisiert am
29.07.2009