Index
L83009 Wohnbauförderung WienNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Rechtssatz
Der Gesetzgeber des Wr Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG 1989 hat durch ausdrückliche Anordnung zum Ausdruck gebracht, inwieweit für den Bereich der Wohnbauförderung anderes als im Einkommensteuerrecht gelten soll. Insoweit daher nichts Abweichendes in der Begriffsbestimmung des § 2 Z. 14 Wr Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG 1989 angeordnet wird, ist daher vom einkommensteuerrechtlichen Einkommensbegriff auszugehen (vgl. hiezu das zu der insoweit vergleichbaren Rechtslage des WFG 1984 ergangene hg. Erkenntnis vom 26. Mai 1992, Zl. 88/05/0211, VwSlg 13622 A/1992).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005050319.X01Im RIS seit
18.01.2007