RS Vwgh 1973/9/13 1794/72

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Veröffentlicht am 13.09.1973
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §244;
BAO §275;
  1. BAO § 275 heute
  2. BAO § 275 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 275 gültig von 26.06.2002 bis 25.03.2009 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 20/2009
  4. BAO § 275 gültig von 19.04.1980 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Mängelbehebungsaufträge iSd § 275 BAO sind als bloß verfahrensleitende Verfügungen gemäß § 244 BAO einer gesonderten Anfechtung nicht zugänglich; eine dennoch eingebrachte Berufung ist unzulässig.Mängelbehebungsaufträge iSd Paragraph 275, BAO sind als bloß verfahrensleitende Verfügungen gemäß Paragraph 244, BAO einer gesonderten Anfechtung nicht zugänglich; eine dennoch eingebrachte Berufung ist unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001794.X01

Im RIS seit

13.09.1973

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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