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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Rechtssatz
Gebäude auf fremdem Grund und Boden (hier: automatische Kegelbahn in einem Gasthausgarten) sind bei der Einheitsbewertung im allgemeinen demjenigen zuzurechnen, der sie errichtet hat und dem sie wirtschaftlich gehören. Die Regeln des bürgerlichen Rechts sind im Hinblick auf § 51 Abs 3 BewG für die Zurechnung nicht ausschlaggebend.Gebäude auf fremdem Grund und Boden (hier: automatische Kegelbahn in einem Gasthausgarten) sind bei der Einheitsbewertung im allgemeinen demjenigen zuzurechnen, der sie errichtet hat und dem sie wirtschaftlich gehören. Die Regeln des bürgerlichen Rechts sind im Hinblick auf Paragraph 51, Absatz 3, BewG für die Zurechnung nicht ausschlaggebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972000495.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
17.09.2013