Index
33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §59 Abs1;Rechtssatz
Anzahlungen der Aktionäre einer AG auf eine bereits beschlossene, zum Bewertungsstichtag aber noch nicht wirksame Kapitalerhöhung sind wie Eigenkapital der Gesellschaft zu bewerten, wenn diese am Stichtag mit einer Rückforderung der angezahlten Beträge nicht ernsthaft rechnen mußte (Hinweis auf RFH, zusammengefaßt im U d BFH vom 13.5.1960, BStBl III 400). In diesem Falle bedeutet die Schuld der AG nämlich keine wirtschaftliche Belastung, auf die es nach dem BewG anzukommen hat.Anzahlungen der Aktionäre einer AG auf eine bereits beschlossene, zum Bewertungsstichtag aber noch nicht wirksame Kapitalerhöhung sind wie Eigenkapital der Gesellschaft zu bewerten, wenn diese am Stichtag mit einer Rückforderung der angezahlten Beträge nicht ernsthaft rechnen mußte (Hinweis auf RFH, zusammengefaßt im U d BFH vom 13.5.1960, BStBl römisch drei 400). In diesem Falle bedeutet die Schuld der AG nämlich keine wirtschaftliche Belastung, auf die es nach dem BewG anzukommen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972000180.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
17.09.2013