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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §12 Abs4;Rechtssatz
Auch eine ungerechtfertigte Einschränkung seitens des Schwerbeschädigten auf einen Ort oder auf eine bestimmte Art der Erwerbstätigkeit ist eine unbegründete Ablehnung im Sinne des § 12 Abs 4 KOVG 1957.Auch eine ungerechtfertigte Einschränkung seitens des Schwerbeschädigten auf einen Ort oder auf eine bestimmte Art der Erwerbstätigkeit ist eine unbegründete Ablehnung im Sinne des Paragraph 12, Absatz 4, KOVG 1957.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000723.X02Im RIS seit
13.11.2002