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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47 Abs1;Rechtssatz
Hinweis darauf, daß bei Zurückziehung des Antrages auf Zuspruch des Aufwandersatzes ein Ausspruch darüber zu entfallen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001058.X01.1Im RIS seit
27.09.2002