RS Vwgh 1973/9/19 0064/73

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Veröffentlicht am 19.09.1973
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91/02 Post

Norm

PostG §20 Abs1 Z2 idF 1971/338;
PostG §21 Abs6 idF 1971/338;
PostG Anl1 idF 1971/338;

Rechtssatz

Unter Berichterstattung in "presseüblicher Weise" ist eine Berichterstattung in der in der Presse branchenüblichen Weise zu verstehen. Kann diese Frage nicht durch eine Stellungnahme der Berufsvertretung geklärt werden, bedarf ihre Beantwortung einer Beurteilung durch Sachverständige. Eine Branchenübung setzt aber wie die Handelssitte eine durch langdauernde, gleichförmige und redliche Übung gefestigte Verhaltensweise eines größeren Kreises von im Pressewesen tätigen Personen, insbesondere Redakteuren, voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1973000064.X01

Im RIS seit

11.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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