Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34;Rechtssatz
Wenn ein Schwimmbad von einem Verein, dessen Mitglieder zu drei Vierteln der Anteile eigenwirtschaftlich am Fremdenverkehr interessiert sind, betrieben wird, dient es nicht ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck der Förderung des Körpersports, sodaß die entsprechenden Begünstigungen auf abgabenrechtlichem Gebiet nicht gewährt werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001650.X02Im RIS seit
26.09.1973Zuletzt aktualisiert am
02.09.2013