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L82000 BauordnungNorm
AVG §73 Abs2;Rechtssatz
Eine verspätete - wenn auch unzuständige - Sachentscheidung des Bürgermeisters lässt die gem § 73 Abs 2 AVG begründete Entscheidungspflicht des Gemeinderates wegfallen.Eine verspätete - wenn auch unzuständige - Sachentscheidung des Bürgermeisters lässt die gem Paragraph 73, Absatz 2, AVG begründete Entscheidungspflicht des Gemeinderates wegfallen.
Schlagworte
Bauverfahren vor dem VwGH (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) VwGH Beschwerde BauRallg11/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000888.X01Im RIS seit
19.11.2002