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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4 impl;Rechtssatz
Die Aufhebung eines mit Berufung angefochtenen Bescheides betreffend die Bemessung des Ruhegenusses durch Bescheid der im Instanzenzug übergeordneten Behörde hat auch dann zu erfolgen, wenn der erstinstanzliche Bescheid materiell gegenstandslos geworden ist (hier: Entscheidung durch den VwGH infolge Säumnisbeschwerde).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000302.X01Im RIS seit
15.10.2002