Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Bei der Ermittlung des gem § 13 Abs 1 KOVG anrechenbaren Einkommens ist auch die durch die im Rahmen der allgemeinen Pensionsanpassung bewirkte Erhöhung der vom Versorgungsberechtigten bezogenen Pension (hier: nach dem B-PVG) zu berücksichtigen.Bei der Ermittlung des gem Paragraph 13, Absatz eins, KOVG anrechenbaren Einkommens ist auch die durch die im Rahmen der allgemeinen Pensionsanpassung bewirkte Erhöhung der vom Versorgungsberechtigten bezogenen Pension (hier: nach dem B-PVG) zu berücksichtigen.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen Materien KOVG §52 Abs2 (Änderung der Einkommensverhältnisse)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000937.X02Im RIS seit
02.12.2002