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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54 Abs1;Rechtssatz
Die Ungebühr einer gem § 54 KOVG zu Unrecht empfangenen Leistung kann sich nur auf eine Leistung nach dem KOVG und nicht auf eine Pensionsnachzahlung eines Sozialversicherungsträgers beziehen.Die Ungebühr einer gem Paragraph 54, KOVG zu Unrecht empfangenen Leistung kann sich nur auf eine Leistung nach dem KOVG und nicht auf eine Pensionsnachzahlung eines Sozialversicherungsträgers beziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000650.X02Im RIS seit
19.11.2002