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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §215 Abs3 impl;Rechtssatz
Eine lediglich zur Entgegennahme einer (gemäß dem § 60 ZollG geleisteten) Barsicherstellung ausgestellte Vollmacht verwehrt es der Abgabenbehörde, einen Antrag des Machthabers, die frei gewordene Sicherstellung auf seine laufenden Abgabenverbindlichkeiten aufzurechnen, mit schuldbefreiender Wirkung zu entsprechen.Eine lediglich zur Entgegennahme einer (gemäß dem Paragraph 60, ZollG geleisteten) Barsicherstellung ausgestellte Vollmacht verwehrt es der Abgabenbehörde, einen Antrag des Machthabers, die frei gewordene Sicherstellung auf seine laufenden Abgabenverbindlichkeiten aufzurechnen, mit schuldbefreiender Wirkung zu entsprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001387.X01Im RIS seit
18.10.1973Zuletzt aktualisiert am
02.09.2013