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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage des Rückersatzes von zu Unrecht empfangenen Leistungen gem § 54 Abs 1 KOVG mangels Gutgläubigkeit, welche bei Einbringung einer Berufung gegen die Aberkennung einer Leistung nach dem KOVG verneint werden muss (Hinweis E 13.11.1959, VwSlg 5113 A/1959, E 8.1.1963, 1228/61 und vom 15.2.1963, 491/61).Ausführungen zur Frage des Rückersatzes von zu Unrecht empfangenen Leistungen gem Paragraph 54, Absatz eins, KOVG mangels Gutgläubigkeit, welche bei Einbringung einer Berufung gegen die Aberkennung einer Leistung nach dem KOVG verneint werden muss (Hinweis E 13.11.1959, VwSlg 5113 A/1959, E 8.1.1963, 1228/61 und vom 15.2.1963, 491/61).
Vermerk: Der Begriff "guter Glaube" nach § 54 Abs 1 KOVG ist dem Begriff "Redlichkeit" nach § 326 ABGB gleichzuhalten.Vermerk: Der Begriff "guter Glaube" nach Paragraph 54, Absatz eins, KOVG ist dem Begriff "Redlichkeit" nach Paragraph 326, ABGB gleichzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000787.X01Im RIS seit
14.11.2002