RS Vwgh 1973/10/22 0493/72

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Veröffentlicht am 22.10.1973
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0448/54 E 13. Juni 1956 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Niederschrift kann, wenn weder der vernehmende Beamte noch der vernommene Versorgungswerber medizinische Schulung aufweisen, über den Zeitpunkt des ersten Auftretens einer Krankheit (hier: Polyarthrose) keine genügende Beweisgrundlage bilden.

Schlagworte

Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972000493.X04

Im RIS seit

05.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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