RS Vwgh 1973/10/24 0825/73

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Veröffentlicht am 24.10.1973
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §10;
GewO 1859 §23 Abs1;

Rechtssatz

Die vom § 23 Abs 1 GewO geforderte Verlässlichkeit mit Beziehung auf das betreffende Gewerbe gebietet nach dem vom GelegenheitsverkehrsG zu normativem Ausdruck gebrachten Zweck dieses Gewerbes das Vorliegen einer speziellen Verlässlichkeit in Ansehung der Beförderung von Personen (Hinweis E 22.12.1971, 1040/71).Die vom Paragraph 23, Absatz eins, GewO geforderte Verlässlichkeit mit Beziehung auf das betreffende Gewerbe gebietet nach dem vom GelegenheitsverkehrsG zu normativem Ausdruck gebrachten Zweck dieses Gewerbes das Vorliegen einer speziellen Verlässlichkeit in Ansehung der Beförderung von Personen (Hinweis E 22.12.1971, 1040/71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1973000825.X01

Im RIS seit

14.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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