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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, dass die Zuständigkeit des VwGH zu einer Sachentscheidung nicht gegeben und daher eine Säumnisbeschwerde zurückzuweisen ist, wenn bereits die säumige Berufungsbehörde die als Berufung bezeichnete Eingabe hätte zurückweisen müssen.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973001458.X01Im RIS seit
07.01.2003Zuletzt aktualisiert am
25.08.2009