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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2318/52 E 19. Jänner 1955 VwSlg 3627 A/1955 RS 1Stammrechtssatz
Die Behörde hat im Rahmen der Beweiswürdigung festzustellen, ob die Meinung eines ärztlichen Sachverständigen (hier: über die Entscheidung von Lungenkrebs) dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschungen und Erkenntnisse entspricht (bei widersprechenden Auffassungen durch Vernehmung eines Fachmannes des betreffenden Wissensgebietes als Sachverständigen-KOVG)
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001549.X03Im RIS seit
21.10.2002