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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §21 Abs1 Satz2;Rechtssatz
Ausführungen zu der Frage, unter welcher Voraussetzung eine Ermahnung im Sinne der angeführten Gesetzesstelle unter dem Gesichtspunkt ihrer Erforderlichkeit ausgesprochen werden darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973001088.X02Im RIS seit
31.10.2002